Bauanzeige Ortsgemeinde Buchs Abbruch
Bauherrschaft | Ortsgemeinde Buchs, Ulmenstrasse 2, 9470 Buchs |
Grundeigentümer | Ortsgemeinde Buchs, Ulmenstrasse 2, 9470 Buchs |
Projektverfasser | Märk Architektur AG, Dossenstrasse 17, 9470 Buchs |
Bauprojekt | Abbruch Werkstatt und Lagergebäude Assek. Nr. 2857 / Garage Assek. Nr. 4307 |
Grundstück | Nr. 2619 |
Ort | Felbenweg 4 |
Baugesuchs | Nr. 2017-288 |
Das Baugesuch liegt vom 16. Mai 2017 bis 29. Mai 2017 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.
Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.