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Bauanzeige Ortsgemeinde Buchs Abbruch

18. Mai 2017
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).
BauherrschaftOrtsgemeinde Buchs, Ulmenstrasse 2, 9470 Buchs
GrundeigentümerOrtsgemeinde Buchs, Ulmenstrasse 2, 9470 Buchs
ProjektverfasserMärk Architektur AG, Dossenstrasse 17, 9470 Buchs
BauprojektAbbruch Werkstatt und Lagergebäude Assek. Nr. 2857 / Garage Assek. Nr. 4307
GrundstückNr. 2619
OrtFelbenweg 4
BaugesuchsNr. 2017-288

Das Baugesuch liegt vom 16. Mai 2017 bis 29. Mai 2017 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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