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Öffentliche Planauflage / Verkehrsanordnung Chez Fritz

5. März 2018
Der Stadtrat hat am 26. Februar 2018 in Anwendung von Art. 41 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgende Pläne erlassen:
  • Sondernutzungsplan «Chez Fritz»
  • Teilzonenplan «Schwerpunktzone Chez Fritz»
  • Ergänzung Baureglement «Schwerpunktzone Chez Fritz»
Die Pläne liegen während 30 Tagen, das heisst vom Mittwoch, 7. März 2018 bis Donnerstag, 5. April 2018, im Rathaus Buchs, Bauverwaltung (Büro Nr. 315), zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet des Sondernutzungsplans sowie die Anstösser, deren Grundstück nicht mehr als 30 Meter vom Plangebiet entfernt ist, werden durch eingeschriebenen Brief persönlich benachrichtigt.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Pläne beim Stadtrat Buchs, Rathaus, 9471 Buchs SG, Einsprache erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Die Auflage des Signalisations- und Markierungsplans der Erweiterung der Begegnungszone Bahnhofstrasse / Kappelistrasse findet vom 12. März 2018 bis 26. März 2018 statt. Es folgt ein separates Inserat.


und


Der Stadtrat hat am 26. Februar 2018 in Anwendung von Art. 39 ff Strassengesetz (sGS 732.1; abgekürzt StrG) und Art. 21 ff Wasserbaugesetz (sGS 734.1; abgekürzt WBG) folgende Pläne erlassen:
  • Strassenprojekt «Grünau- und Kappelistrasse» zum Teilstrassenplan «Grünau- und Kappelistrasse»
  • Wasserbauprojekt «Ausbau Giessen Abschnitt Chez Fritz»
Das Strassenprojekt und das Wasserbauprojekt liegen während 30 Tagen, das heisst vom Mittwoch, 7. März 2018 bis Donnerstag, 5. April 2018, im Rathaus Buchs, Bauverwaltung (Büro Nr. 315), zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Wer private Rechte abtreten muss, auf wessen Grundstück eine Baulinie ausgeschieden wird und wessen Grundstück in den Gewässerabstand zu liegen kommt, wird mit persönlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage und vom Enteignungsbegehren in Kenntnis gesetzt. Die persönliche Anzeige gilt als Einleitung des Enteignungsbegehrens. Wer Beiträge leisten muss, wird gleichzeitig mit persönlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage und vom Beitragsplan in Kenntnis gesetzt.

Die Absteckung im Gelände ist erfolgt.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Wasserbauprojekt, das Strassenprojekt, die Einteilung oder Umteilung von Gemeindestrassen, die Zulässigkeit der Enteignung und gegen den Beitragsplan beim Stadtrat Buchs, Rathaus, 9471 Buchs, Einsprache erhoben werden. Einsprachen gegen den Beitragsplan sind gesondert zu erheben.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Die Auflage des Signalisations- und Markierungsplans der Erweiterung der Begegnungszone Bahnhofstrasse / Kappelistrasse findet vom 12. März 2018 bis 26. März 2018 statt. Es folgt ein separates Inserat.


und


Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 und Art. 113 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnung(en):

Erweiterung der Begegnungszone
a) Bahnhofstrasse, Abschnitt Bahnhofplatz bis Kappelistrasse
b) Kappelistrasse, Abschnitt Grünaustrasse bis Bahnhofstrasse

a) Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h und Signalisation als Begegnungszone (Signal 2.30 integriert in Zonensignal 2.59.5); verbunden mit den baulichen Massnahmen

b) Verkehrsführung im Einbahnverkehr; angezeigt durch das Signal «Einfahrt verboten»
(2.02) mit dem Zusatz «Radfahrer gestattet» in Verbindung mit dem Signal «Einbahnstrasse mit Gegen-verkehr von Radfahrern» (4.08.1)

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).
Das Polizeikommando

Zugehörige Objekte

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Inserat Sondernutzungsplan / Teilzonenplan / Ergänzung Baureglement Download 0 Inserat Sondernutzungsplan / Teilzonenplan / Ergänzung Baureglement
Inserat Strassenprojekt / Wasserbauprojekt Download 1 Inserat Strassenprojekt / Wasserbauprojekt
Inserat Verkehrsanordnung Download 2 Inserat Verkehrsanordnung
Unterlagen Begegnungszone Download 3 Unterlagen Begegnungszone
Unterlagen Ergänzung Baureglement Download 4 Unterlagen Ergänzung Baureglement
Unterlagen Sondernutzungsplan Download 5 Unterlagen Sondernutzungsplan
Unterlagen Strassenprojekt Download 6 Unterlagen Strassenprojekt
Unterlagen Teilzonenplan Download 7 Unterlagen Teilzonenplan
Unterlagen Wasserbauprojekt Download 8 Unterlagen Wasserbauprojekt

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