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Mitteilungen der Stadt Buchs

13. April 2018
Umstellung auf neues Rechnungsmodell St. Gallen
Die Stadt Buchs wird per 1. Januar 2019 das neue Rechnungsmodell der St. Galler Gemeinden (abgekürzt RMSG) einführen. Hierzu waren wesentliche Entscheidungen notwendig, die wie folgt getroffen wurden:

1. Aktivierungsgrenze allgemeiner Stadthaushalt und Spezialfinanzierungen
Die Aktivierungsgrenze für den allgemeinen Stadthaushalt inkl. Spezialfinanzierungen wird auf 100'000.– Franken festgelegt.

2. Abschreibungsdauern allgemeiner Stadthaushalt und Spezialfinanzierungen
Gemäss Art. 8 Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) hat der Rat die Möglichkeit die Abschreibungsdauer je Anlagekategorie innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite festzulegen. Die festgelegte Abschreibungsdauer richtet sich nach der durchschnittlichen erwarteten Nutzungsdauer der Vermögenswerte je Anlagekategorie. Der Stadtrat entschied sich bei den meisten Anlagekategorien für die vorgeschlagene durchschnittliche Abschreibungsdauer.

3. Aufwertung des Verwaltungsvermögens für den allgemeinen Stadthaushalt und die Spezialfinanzierungen
Der Rat beschliesst keine Neubewertung des Verwaltungsvermögens für den allgemeinen Stadthaushalt. Zudem beschliesst der Rat keine Neubewertung des Verwaltungsvermögens für die Spezialfinanzierungen.

4. Verwendung Neubewertungsreserve Finanzvermögen für den allgemeinen Stadthaushalt
Der Rat beschliesst, dass die Neubewertungsreserve Finanzvermögen, die per 1. Januar 2019 gebildet wird, bis zum gesetzlich festgelegten Höchstwert in eine Reserve für Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an Liegenschaften im Finanzvermögen eingelegt wird. Über die Äufnung dieser Reserve entscheidet der Rat jeweils mit dem Jahresabschluss.
Der Rat beschliesst, den verbleibenden Teil der Neubewertungsreserve erfolgsneutral in die Ausgleichsreserve zu überführen.

5. Konsolidierung von Einheiten
Der Rat beschliesst, auf die Konsolidierung von Einheiten zu verzichten.

6. Kreditsprechung auf der dritten Stufe
Der Rat nimmt von dieser Möglichkeit Kenntnis. Sobald die Gemeindeordnung angepasst werden muss, soll die Kreditsprechung auf der dritten Stufe nochmals überprüft und allenfalls in der Gemeindeordnung verankert werden.

Reglement über die Reserve Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an Liegenschaften im Finanzvermögen
Die Stadt Buchs wird per 1. Januar 2019 das neue Rechnungsmodell der St. Galler Gemeinden (abgekürzt RMSG) einführen. Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 9. April 2018 beschlossen, dass Teile der Neubewertungsreserve Finanzvermögen per 1. Januar 2019 in eine «Reserve für Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten» überführt werden. Hierzu ist ein Reglement notwendig, welches die Äufnung und dem Mitteleinsatz regelt. Das Reglement wird dem fakultativen Referendum vom 24. April 2018 bis 4. Juni 2018 unterserstellt.

Sanierung Buchserbergstrasse
Der Zustand der Buchserbergstrasse ist auf einigen Streckenabschnitten schlecht. Gerissene Beläge und fehlerhafte Wasserrinnen tragen dazu bei, dass Wasser in den Strassenkörper eindringt und diesen unterspült. Da die Bergstrasse im Winter schwarz geräumt wird, sind bei Frost die schadhaften Stellen besonders gefährdet. Der jährliche Unterhalt, mit Totalsanierungen von Teilstrecken, ist für die Werterhaltung der Bergstrasse zwingend. In den vergangenen 8 Jahren wurde jährlich ein Teilabschnitt der Strasse saniert. Um grossen Schäden und instabilen Abschnitten vorzubeugen, müssen diese Unterhaltsmassnahmen auch in den kommenden Jahren weitergeführt werden. Für das Jahr 2018 gab der Stadtrat einen Kredit in Höhe von CHF 275'000 frei, um den Streckenabschnitt Rank Jäggen bis zum Moosbach (450 Meter) zu sanieren.

Zusammenschluss der Zivilschutzorganisationen
Die Zivilschutzorganisationen im Kanton St. Gallen werden zukünftig von Gesetzes wegen auf acht regionale Zivilschutzorganisationen beschränkt. Somit drängt sich eine Werdenberger Zivilschutzorganisation auf, indem die beiden bestehenden ZSO „Werdenberg Nord und Süd“ zu einer Organisation zusammengeführt werden.

Die Vertreter der Werdenberger Bevölkerungsschutzkommissionen (sämtliche Gemeinden, Kommando Süd und Nord) erarbeiteten im Auftrag der Region Sarganserland-Werdenberg und unter der Leitung von Beat Tinner eine Vereinbarung über den regionalen Bevölkerungsschutz. Sämtliche Werdenberger Gemeinden sowie die Stadt Buchs verabschiedeten bis Ende 2017 den erstellten Vereinbarungsentwurf. Die öffentliche Referendumsauflage wurde publiziert (22. Januar 2018); das Referendum lief am 5. März 2018 ab und wurde in keiner der sechs Gemeinden ergriffen.

Der Stadtrat bestätigte den Vorschlag zur Besetzung der Bevölkerungsschutzkommission. Ihr gehören an:
- Peter Kindler, Gemeindepräsident Sennwald (Vorsitz)
- Fredy Schöb, Gemeindepräsident Gams
- Niklaus Lippuner, Gemeindepräsident Grabs
- Jules Strub, Stadtrat Buchs
- Remco Hitzert, Gemeinderat Sevelen (seine Nachfolge teilt der Gemeinderat Sevelen nach den Ersatzwahlen mit)
- Martin Gabathuler, Gemeinderat Wartau

Der Stadtrat Buchs erteilt der Bevölkerungsschutzkommission Werdenberg den Auftrag, das Detailkonzept „ZSO Werdenberg 2019“ zu erstellen. Insbesondere sind Aussagen zur organisatorischen und personellen Ausgestaltung der zukünftigen ZSO zu machen sowie die Budget-/Kostenfolgen den Gemeinden frühzeitig zu unterbreiten.


Bitte beachten Sie weitere aktuelle Mitteilungen der Stadt Buchs im untenstehenden PDF.

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