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Teilstrassenplan Burgerauerstrasse

Anfang 2006 hat der Gemeinderat den Teilzonenplan und den Teilstrassenplan Burgerauerstrasse erlassen. Nach Rechtsmittelverfahren vor verschiedenen Instanzen sind die Pläne unterdessen in Rechtskraft erwachsen.
Seit dem Erlass der Pläne vor rund viereinhalb Jahren hat sich die Situation derart verändert, dass nach dem Dafürhalten des Gemeinderates keine Notwendigkeit mehr besteht, den Einlenker Burgerauerstrasse/Churerstrasse baulich anzupassen. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, von der Umsetzung abzusehen und das Planbewilligungsverfahren nicht durchzuführen.

Datum der Neuigkeit 2. Juli 2010
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