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Taxerhöhung für das Haus Wieden

28. November 2016
Der Stadtrat von Buchs hat für das Haus Wieden eine Erhöhung der Heimtaxen beschlossen. Ziel ist es, die Spezialfinanzierung nach wiederholten Defiziten ab 2017 wieder ausgeglichen präsentieren zu können. Die Taxerhöhung orientiert sich an den in der Region üblichen Sätzen.

Das Haus Wieden wird als unselbständiges öffentlich rechtliches Unternehmen der Stadt Buchs geführt. Die „Spezialfinanzierung Betagtenheim Wieden“ muss aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen langfristig ausgeglichen sein. Derzeit ist dies aufgrund der Einnahmen- und Kostenstruktur nicht der Fall, weshalb die Anpassung der Taxen zwingend notwendig ist. Eine direkte Subventionierung des Hauses Wieden durch den Steuerzahler ist rechtlich nicht möglich.

Schwierige Rahmenbedingungen

Die schweizerischen und kantonalen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Pflege und Betreuung haben sich in den letzten Jahren stark verändert, was zu erhöhtem Personalbedarf und damit zu höheren Kosten führte. Gleichzeitig hat das Haus Wieden im Bereich der Pension regional die niedrigsten Tarife, was infolge des Kostenanstiegs nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

Hohe Qualität in Pflege und Hotelerie

Ziel der Taxanpassungen ist die künftig wieder ausgeglichene Rechnung bei konstant hoher Qualität in Pflege und Hotellerie unter Einbezug der stetig zunehmenden Erwartungshaltung der Bewohner/innen und ihrer Angehörigen. Betriebskommission und Heimleitung sind sich bewusst, dass dieses Ziel ohne gleichzeitige Einsparungen nicht erreicht werden kann.

Keine Härtefälle

Die neue Taxordnung wird keine Härtefälle verursachen. Im gegebenen Fall wird die Taxerhöhung sowohl bei den Pensionskosten als auch im Bereich der Pflege durch die Ergänzungsleistungen der AHV und die kommunale Restfinanzierung der Stadt Buchs getragen. Bewohner, die über ein Vermögen verfügen, werden im Bereich der Pensionskosten in Zukunft jedoch regional übliche Sätze leisten müssen. Im Bereich der Pflegefinanzierung übernimmt die Stadt Buchs die Restfinanzierung unabhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit.

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Betagtenheim_Taxordnung_2017.pdf Download 0 Betagtenheim_Taxordnung_2017.pdf

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