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Bauanzeige Allianz Suisse Immobilien AG

20. Januar 2017
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.
BauherrschaftAllianz Suisse Immobilien AG z.H. Schweizer Thomas, Richtiplatz 1, 8304 Wallisellen
GrundeigentümerAllianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, z.H. Joël Bolle, Bahnhofstrasse 50, 9470 Buchs SG
ProjektverfasserBrühlmann Simon, Schlegel + Hofer Architekten AG
BauprojektMieterausbau (Assek. Nr. 3702) Remax Immobilien
GrundstückNr. 2914
OrtBahnhofstrasse 50
BaugesuchsNr. 2017-31

Das Baugesuch liegt vom 20. Januar 2017 bis 2. Februar 2017 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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