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Bauanzeige Rhein-Baumschule

27. Januar 2017
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.
BauherrschaftRhein-Baumschule, Lagerstrasse, 9470 Buchs SG
GrundeigentümerOrtsgemeinde Buchs, Ulmenstrasse 2, 9470 Buchs
ProjektverfasserW. Widrig Arch. Büro, Wiesenstrasse 7, 9470 Buchs SG
BauprojektErweiterung bestehende 3 Plastiktunnel Richtung West
GrundstückNr. 1400
OrtLagerstrasse
BaugesuchsNr. 2017-37

Das Baugesuch liegt vom 27. Januar 2017 bis 9. Februar 2017 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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