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Mitteilung des Grundbuchamtes

18. September 2017
Es ist unser Ziel, die Kundenwünsche prompt und zuverlässig zu erfüllen. Damit wir dies gewährleisten können, sind wir auf eine seriöse Planung und Vorbereitung angewiesen.
Schätzungsbegehren, welche nach dem 13. Oktober 2017 eingehen, können erst im kommenden Jahr berücksichtigt werden. Aufgrund von Weisungen der Gebäudeversicherung und des Fachdienstes für Grundstückschätzungen dürfen im Dezember keine Schätzungen durchgeführt werden.

Handänderungen, welche noch im laufenden Jahr stattfinden sollen, sind nach Möglichkeit bis spätestens Ende November 2017 beim Grundbuchamt anzumelden. Sehr komplexe und arbeitsintensive Fälle (landwirtschaftliche Hofübergaben, Grundstückteilungen, Vorausberechnungen für Grundstückgewinnsteuer, Umfinanzierungen durch Banken etc.) sind mit Vorteil früher schriftlich anzumelden.

Für Beratung und Fragen steht das Grundbuchamt (Tel. 081 755 75 70 oder E-Mail grundbuchamt@buchs-sg.ch) gerne zur Verfügung.

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