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Bauanzeige Hani Valdet

7. November 2017
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).
BauherrschaftHani Valdet, Blumenaustrasse 1, 9470 Buchs SG
GrundeigentümerHani Valdet, Blumenaustrasse 1, 9470 Buchs SG
ProjektverfasserHobi Architektur GmbH, Bahnhofstrasse 30, 8890 Flums
BauprojektNeubau Einfamilienhaus
GrundstückNr. 3550
OrtBlumenaustrasse
BaugesuchsNr. 2017- 625

Das Baugesuch liegt vom 7. November 2017 bis 20. November 2017 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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