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Bauanzeige Guntli Andreas

27. November 2017
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 138 f. des Planungs- und Baugesetzes (PBG).
BauherrschaftGuntli Andreas, Stögg, 9470 Buchs SG
GrundeigentümerOrtsgemeinde Buchs, Ulmenstrasse 2, 9470 Buchs
ProjektverfasserBänziger Partner AG, Staatsstrasse 44, 9463 Oberriet SG
BauprojektGrundwasserbezug für Bewässerung
GrundstückNr. 2508
OrtStögg
BaugesuchsNr. 2017- 666

Das Baugesuch liegt vom 27. November 2017 bis 11. Dezember 2017 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 153 ff. des Planungs- und Baugesetztes (PBG) sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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