Bauanzeige Schweizerische Bundesbahnen SBB
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 138 f. des Planungs- und Baugesetzes (PBG).
Bauherrschaft | Schweizerische Bundesbahnen SBB, Hilfikerstrasse 1, 3014 Bern |
Grundeigentümer | Schweizerische Bundesbahnen SBB, Hilfikerstrasse 1, 3014 Bern |
Projektverfasser | Scheiwiller Architekten AG, Schaffhauserstrasse 333, 8050 Zürich |
Bauprojekt | Ersatz einer bestehenden Dieseltankstelle; Grundwasserabsenkung |
Grundstück | Nr. 1758 |
Ort | Rheinstrasse 1 |
Baugesuchs | Nr. 2018-302 |
Das Baugesuch liegt vom 14. Juni 2018 bis 27. Juni 2018 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.
Einsprachen:
Gemäss Art. 153 ff. des Planungs- und Baugesetztes (PBG) sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.