Bauanzeige Ortsgemeinde Buchs
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 138 f. des Planungs- und Baugesetzes (PBG).
Bauherrschaft | Ortsgemeinde Buchs, Ulmenstrasse 2, 9470 Buchs |
Grundeigentümer | Ortsgemeinde Buchs, Ulmenstrasse 2, 9470 Buchs |
Projektverfasser | Märk Architektur AG, Dossenstrasse 17, 9470 Buchs |
Bauprojekt | Neubau MFH mit Tiefgarage und Grundwasserabsenkung |
Grundstück | Nr. 399 |
Ort | Churerstrasse 41 |
Baugesuchs | Nr. 2018-375 |
Das Baugesuch liegt vom 15. August 2018 bis 28. August 2018 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.
Einsprachen:
Gemäss Art. 153 ff. des Planungs- und Baugesetztes (PBG) sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.