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Feuer- und Feuerwerksverbot wird gelockert

23. August 2018
Medienmitteilung des Kantons St.Gallen, 22. August 2018

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Feuergefahr ausserhalb des Waldes soweit entspannt, dass das vom Sicherheits- und Justizdepartement für das ganze Kantonsgebiet verfügte absolute Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben und auf Wald und Waldesnähe reduziert werden kann. Kommunale Feuer- und Feuerwerksverbote bleiben bis auf Widerruf durch die Gemeinden in Kraft. Die Wasserknappheit hat sich hingegen weiter verschärft.

Fachexpertinnen und Fachexperten des Kantonalen Führungsstabes haben eine erneute Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Bränden vorgenommen.

Kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Feuergefahr ausserhalb des Waldes soweit entspannt, dass das vom Sicherheits- und Justizdepartement für das ganze Kantonsgebiet verfügte absolute Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben und auf Wald und Waldesnähe reduziert werden kann. Damit gilt in allen Teilen des Kantons ab sofort wieder ein Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe (Abstand von 200 Metern) gemäss Verfügung des Sicherheits- und Justizdepartementes vom 24. Juli 2018. Es ist nach wie vor und generell im ganzen Kantonsgebiet untersagt, im Wald Feuer zu entfachen. Das Verbot betrifft auch die Nutzung von offiziellen Feuerstellen. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren in Wald und Waldesnähe. Verboten bleibt auch im ganzen Kantonsgebiet das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen.

Kommunale Feuer- und Feuerwerksverbote

In der ganzen Trockenheitsperiode sind die Niederschläge lokal sehr unterschiedlich ausgefallen; Aus diesem Grund bestanden und bestehen grosse regionale Unterschiede. Verschiedene Gemeinden haben selber Massnahmen ergriffen und auf kommunaler Ebene Feuerverbote erlassen. Diese bleiben bis auf Widerruf durch die Gemeinden weiterhin bestehen. Auch ist es den Gemeinden weiterhin überlassen, neue oder strengere Vorschriften zu verfügen. Auf der Webseite des Kantons St.Gallen wird eine Aufstellung laufend nachgeführt.

Personen, die die Verbote missachten, werden polizeilich verzeigt. Allfällige Verursacher von Sachschäden werden zur Verantwortung gezogen.

 Wasserstände auf Jahrhunderttief

Die Schweiz erlebt den trockensten Sommer seit 1908. Die Hitze und der fehlende Niederschlag haben auch im Kanton St.Gallen dazu geführt, dass die Grundwasserstände auf ein Rekordtief gesunken sind. Selbst bei intensiven Regengüssen kann es Wochen dauern, bis sich die Pegel wieder normalisieren. Fast alle Bäche im Kanton sind teilweise trockengefallen oder auf den tiefsten Abflüssen seit 110 Jahren. Die tiefen Wasserpegel in Flüssen und Seen führen zudem dazu, dass sich die Gewässer weiter aufwärmen und die Lebensbedingungen für Fische und andere Wasserlebewesen verschlechtern. Der kantonale Führungsstab ruft die Bevölkerung deswegen ausdrücklich zum sparsamen Umgang mit Wasser auf. Auto waschen, Rasen- und Gartenbewässerung sowie Füllen von privaten Schwimmbädern sind zu unterlassen. Zudem wird empfohlen, die Laufbrunnen abzustellen. Die Gemeinden bittet der Führungsstab die Entwicklung genau zu beobachten und gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen. Dank vorausschauender Planung und Vernetzung der Wasserversorger kann die Versorgung mit Trinkwasser derzeit sichergestellt werden.

Auf der Webseite des Kantons St.Gallen (www.sg.ch) sind Informationen zu den Feuer- und dem Wasserbezugsverboten aufgeschaltet: "Informationen zur Trockenheit" auf der Startseite oder direkt unter https://kanton.sg/trockenheit.

Wald und Waldesnähe

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