Inhalt

Aufhebung Allgemeinverfügung kommunales Feuerverbot und Feuerwerksverbot in der Stadt Buchs

23. August 2018
Die Allgemeinverfügung der Politischen Gemeinde Buchs betreffend Feuer- und Feuerwerksverbot vom 27. Juli 2018 wird ab sofort aufgehoben.

In der Politischen Gemeinde Buchs herrschte – wie in anderen Gemeinden und im ganzen Kantonsgebiet auch – seit längerer Zeit extreme Trockenheit und eine erhebliche Wald- und Flurbrandgefahr. Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials waren zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit daher Massnahmen zu ergreifen. Der Stadtrat der Politischen Gemeinde Buchs verfügte am 27. Juli 2018 gestützt auf Art. 57 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1; abgekürzt FSG) ein auf dem ganzen Gemeindegebiet geltendes umfassendes Verbot des Entzündens von Feuer, des Abbrennens von Feuerwerk sowie des Wegwerfens von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren ab sofort bis auf Widerruf.

Am 24. Juli 2018 verfügte das Sicherheits- und Justizdepartement kantonsweit ein im Wald und in Waldesnähe geltendes Verbot des Entzündens von Feuer, des Abbrennens von Feuerwerk sowie des Wegwerfens von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren. Auch wurde das Steigenlassen von Himmelslaternen mit besagter Verfügung im ganzen Kantonsgebiet verboten. Am 30. Juli 2018 verfügte das Sicherheits- und Justizdepartement schliesslich ein umfassend geltendes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet.

In den letzten Wochen sind im Kantonsgebiet teilweise Niederschläge gefallen, welche die Gefahr von Feuerausbrüchen etwas entschärft haben, weshalb das Sicherheits- und Justizdepartement am 22. August 2018 das umfassende kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot per 23. August 2018 aufhob. Die auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Buchs in den letzten Wochen gefallenen Niederschlägen führen dazu, dass auch auf kommunaler Ebene das umfassende Verbot des Entzündens von Feuer, des Abbrennens von Feuerwerk sowie des Wegwerfens von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren aufgehoben werden kann. Weiterhin gültig bleibt das kantonsweite Feuer- und Feuerwerkverbot im Wald und in Waldesnähe des Sicherheits- und Justizdepartement vom 24. Juli 2018. Es ist nach wie vor und generell im ganzen Kantonsgebiet untersagt, im Wald Feuer zu entfachen. Das Verbot betrifft auch die Nutzung von offiziellen Feuerstellen. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren in Wald und Waldesnähe. Verboten bleibt auch im ganzen Kantonsgebiet das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen.

Zugehörige Objekte

Name
Aufhebung Allgemeinverfügung Download 0 Aufhebung Allgemeinverfügung
Verfügung Kanton St.Gallen vom 24.07.2018 Download 1 Verfügung Kanton St.Gallen vom 24.07.2018
Plakat Download 2 Plakat

Fusszeile