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Freigabe des Schnittzeitpunktes von Streueflächen/Flachmoore ab 27. August 2018

25. August 2018

Flachmoore zeichnen sich durch eine enorm hohe Pflanzen- und Tiervielfalt aus, speichern den ganzen Sommer hindurch Wasser und liefern wertvolle Streue. Besonders seltene Pflanzen, wie die Orchideen oder gewisse Enziane, blühen erst im Hochsommer und können sich nur fortpflanzen, wenn sie genügend Zeit zur Samenbildung erhalten. Deshalb sollten Flachmoore erst spät gemäht werden. Zudem braucht es Rückzugsstreifen, damit Insekten und Vögel auch nach dem Schnitt noch Nahrung finden.

Alle paar Jahre gibt es die spezielle Konstellation, bei welcher die Vegetation weiter fortgeschritten ist als üblich, Ende August trockenes Wetter herrscht und danach wieder Niederschlag erwartet wird. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass gewisse Bauern ihre Streue im Regen geschnitten haben und dadurch Schäden am Boden verursacht haben. Die Antwort der Regierung auf eine Interpellation des Kantonsrates vom vergangenen Jahr ermöglicht uns nun eine etwas flexiblere Handhabung des Schnittzeitpunktes. Dieser kann um maximal fünf Tage vorverlegt werden.

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des St.Galler Bauernverband, der Gemeinden, des ANJF und einem Botaniker hat gestern verschiedene, im ganzen Kanton verteilte Flachmoore besucht und kann bestätigen, dass die Vegetation überall weit fortgeschritten ist. Zudem dürfte gemäss aktuellem Wetterbericht ab Montag Heuwetter herrschen, bevor dann ab Mittwochnachmittag wieder Gewitter erwartet werden. Aufgrund der eindeutigen Sachlage hat sich das ANJF entschieden, den vom Gesetzgeber gegeben Handlungsspielraum voll auszunutzen und den Schnittzeitpunkt vorzuverlegen.

Entscheid ANJF:
Der früheste Schnittpunktzeitpunkt von Streueflächen/Flachmoore wird für das Jahr 2018 um fünf Tage auf den Montag, 27. August vorverlegt.

Die oben genannte Ausnahmeregelung gilt auch für Streueflächen ohne GAöL-Vertrag, jedoch nicht für Streueflächen, die im GAöL-Vertrag einen noch späteren Schnittzeitpunkt aufweisen (15. September oder 1. Oktober). Bei der Mahd der Flächen ist ein Rückzugsstreifen von 5 bis 10 Prozent stehen zu lassen.

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Schreiben Amt für Natur, Jagd und Fischerei Download 0 Schreiben Amt für Natur, Jagd und Fischerei

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