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Kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot bleibt in Kraft

31. August 2018
Medienmitteilung des Kantons St.Gallen, 31. August 2018

Trotz den Niederschlägen der letzten Tage ist die Waldbrandgefahr weiterhin hoch. Der Kantonale Führungsstab weist die Bevölkerung deshalb darauf hin, dass es weiterhin untersagt ist, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen. Die Gemeinden haben indes die absoluten Feuer- und Feuerwerksverbote mehrheitlich bereits aufgehoben oder werden dies per 1. September 2018 tun.

Im Wald und in der Distanz von 200 Metern zum Wald ist es verboten, Feuer zu entfachen und Feuerwerk zu zünden. Auch das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren ist dort untersagt. Schliesslich bleibt auch das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen und Kong-Ming-Laternen im ganzen Kanton verboten.

Der Kantonale Führungsstab rechnet aufgrund der Messungen und Wetterprognosen damit, dass das Feuer- und Feuerwerksverbot noch mindestens bis zum 10. September 2018 gelten wird. Er beobachtet die Situation laufend.

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