Mitteilung des GrundbuchamtesEs ist unser Ziel, die Kundenwünsche prompt und zuverlässig zu erfüllen. Damit wir dies gewährleisten können, sind wir auf eine seriöse Planung und Vorbereitung angewiesen. Schätzungsbegehren, welche nach dem 25. Oktober 2018 eingehen, können erst im kommenden Jahr berücksichtigt werden. Aufgrund von Weisungen der Gebäudeversicherung und des Fachdienstes für Grundstückschätzungen dürfen im Dezember keine Schätzungen durchgeführt werden. Datum der Neuigkeit 2. Okt. 2018
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