Zustandekommen eines Referendumsbegehrens (Art. 27 RIG, Art. 16 GO)
Gegen den Beschluss des Stadtrats vom 15. Oktober 2018 über den 2. Nachtragskredit «Erschliessung Burgerau» für die Finanzierung der zusätzlichen Projektierungsleistungen in Höhe von CHF 150‘000.- ist das Referendum ergriffen worden.
Die Prüfung des Referendumsbegehrens hat ergeben:
eingereichte Unterschriften | 829 |
davon ungültige | 46 |
gültige Unterschriften | 783 |
Quorum für das Zustandekommen | 325 |
Der Stadtrat stellt fest, dass das Referendumsbegehren zustande gekommen ist.
Die Urnenabstimmung findet am 10. Februar 2019 statt.
Rechtsmittel:
Gegen vorstehenden Entscheid kann innert 14 Tagen Rekurs beim Departement für Inneres des Kantons St. Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, erhoben werden (Art. 43bis Abs. 1 lit. a VRP).
Zugehörige Objekte
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