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Mitteilungen der Stadt Buchs

9. Januar 2019

Amtliches Publikationsorgan
Der Kantonsrat hat in der Junisession 2018 das neue Publikationsgesetz (Kantonsratsgeschäft 22.18.01) verabschiedet. Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist ist der Erlass am 14. August 2018 rechtsgültig geworden. Die Regierung hat entschieden, den Erlass auf den 1. Juni 2019 in Vollzug zu setzen.

Durch den Erlass wird insbesondere der Primatwechsel von der Rechtsverbindlichkeit der gedruckten Ausgabe der amtlichen Publikationen hin zur Rechtsverbindlichkeit der in elektronischer Form über das Internet veröffentlichten Ausgabe vollzogen. Vorgesehen ist, dass der Kanton seine amtlichen Publikationsorgane (Gesetzessammlung und Amtsblatt) ab 1. Juni 2019 rechtsverbindlich im Internet veröffentlicht und damit allen Rechtssuchenden kostenlos und umfassend einen gesicherten elektronischen Zugang zu den amtlichen Publikationsorganen ermöglicht.

Das Publikationsgesetz ermöglicht es, amtliche Publikationen der Gemeinden ebenfalls rechtsverbindlich im Internet zu veröffentlichen. Nach Art. 27 des Publikationsgesetzes bestimmt der Rat die Publikationsplattform des Kantons, eine oder mehrere Zeitungen oder ein Mitteilungsblatt, das allen Haushalten zugestellt wird, als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde.

Der Stadtrat von Buchs hat an seiner Sitzung vom 7. Januar 2019 beschlossen, dass er ab Juni 2019 die kantonale Plattform als amtliches Publikationsorgan nutzt. Gleichzeitig soll an den Veröffentlichungen im Werdenberger & Obertoggenburger und auf der stadteigenen Website festgehalten werden.

 

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