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Öffentliche Planauflage Überbauungsplan "Frohlweg II"

Der Gemeinderat hat am 18. Juni 2012 in Anwendung von Art. 29ff Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Plan erlassen:

Überbauungsplan "Frohlweg II"

Der Plan liegt während 30 Tagen, das heisst vom Dienstag, 03. Juli 2012 bis Donnerstag, 02. August 2012, im Rathaus Buchs, Bauverwaltung (Büro Nr. 315), zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet des Überbauungsplans sowie die Anstösser, deren Grundstück nicht mehr als 30 Meter vom Plangebiet entfernt ist, werden durch eingeschriebenen Brief persönlich benachrichtigt.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Plan beim Gemeinderat Buchs, Rathaus, 9471 Buchs, Einsprache erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 29bis BauG, und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Dokumente 2012 07 02 Inserat ÜP Frohlweg 2.pdf (pdf, 42.7 kB)


Datum der Neuigkeit 3. Juli 2012

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