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Buchs ist als Gemeinde mit Bürgerversammlung organisiert. Die Bürgerschaft ist in diesem Sinn das oberste Organ der Politischen Gemeinde. Sie wählt die beiden anderen Organe: Gemeinderat und Geschäftprüfungskommission. Der Gemeinderat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge.

Die Bürgerversammlung entscheidet jeweils im Mai über die Jahresrechnung und im November über den Voranschlag.

Kompetenzen:Die Bürgerschaft beschliesst über:

  • die Gemeindeordnung;
  • die Jahresrechnung;
  • Voranschlag und Steuerfuss;
  • einmalige oder während mindestens zehn Jahren wiederkehrende neue Ausgaben, die den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen; als Ausgaben gelten auch Darlehen und Beteiligungen, wenn Sicherheit und Ertrag den allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen nicht entsprechen, sowie Bürgschaften und Garantieerklärungen;
  • Erwerb von Grundstücken zu einem Preis, der den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigt;
  • Veräusserung von Grundstücken, wenn Verkehrswert oder Anlagekosten den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen, soweit nicht ein Beschluss der Bürgerschaft im Einzelfall eine andere Regelung vorsieht;
  • Veräusserung von Mehrheitsbeteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen, soweit die Gemeindeordnung oder ein Beschluss der Bürgerschaft keine andere Regelung vorsieht;
  • Nachtragskredite, soweit die Gemeindeordnung keine andere Regelung vorsieht;
  • Annahme von Schenkungen und Vermächtnissen mit Auflagen oder Bedingungen von grosser Tragweite;
  • Mitgliedschaft bei einem Gemeindeverband und bei Zweckverbänden;
  • Initiativbegehren;
  • Geschäfte, die ihr durch besondere gesetzliche Vorschriften zugewiesen sind.
Voraussetzungen:Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Stimmausweis und Broschüre werden vor der Versammlung per Post zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Der Stimmausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen.
Nächste Bürgerversammlung:
Datum Lokalität Kontakt
25. Nov. 2013 20:00 Uhr Mehrzweckhalle des Berufs- und Weiterbildungszentrum bzb, Buchs gemeinderatskanzlei@buchs-sg.ch


Letzte Bürgerversammlung:
Datum Lokalität Kontakt
6. Mai 2013 20:00 Uhr Mehrzweckhalle des Berufs- und Weiterbildungszentrum bzb, Buchs gemeinderatskanzlei@buchs-sg.ch
26. März 2013 20:00 Uhr Aula Oberstufenzentrum Flös gemeinderatskanzlei@buchs-sg.ch
19. Nov. 2012 20:00 Uhr Mehrzweckhalle des Berufs- und Weiterbildungszentrum bzb, Buchs gemeinderatskanzlei@buchs-sg.ch
7. Mai 2012 20:00 Uhr Mehrzweckhalle des Berufs- und Weiterbildungszentrum bzb, Buchs gemeinderatskanzlei@buchs-sg.ch
28. Nov. 2011 20:00 Uhr Mehrzweckhalle des Berufs- und Weiterbildungszentrum bzb, Buchs gemeinderatskanzlei@buchs-sg.ch
4. Apr. 2011 20:00 Uhr Mehrzweckhalle des Berufs- und Weiterbildungszentrum bzb, Buchs gemeinderatskanzlei@buchs-sg.ch
29. Nov. 2010 20:00 Uhr Mehrzweckhalle des Berufs- und Weiterbildungszentrum bzb, Buchs gemeinderatskanzlei@buchs-sg.ch
12. Apr. 2010 20:00 Uhr Mehrzweckhalle des Berufs- und Weiterbildungszentrum bzb, Buchs gemeinderatskanzlei@buchs-sg.ch

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