Bürgerversammlung (Voranschlag 2018)
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind alle in der Stadt wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Stimmausweis und Broschüre werden vor der Versammlung per Post zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei bezogen werden. Der Stimmausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen.
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Dokumente
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Inserat Bürgerversammlung | Download | 0 | Inserat Bürgerversammlung |
Bürgerversammlungsheft | Download | 1 | Bürgerversammlungsheft |