Bürgerversammlung (Rechnung 2017)
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind alle in der Stadt wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Stimmausweis und Broschüre werden vor der Versammlung per Post zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei bezogen werden. Der Stimmausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen.
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Dokumente
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Inserat | Download | 0 | Inserat |
Bürgerversammlungsheft | Download | 1 | Bürgerversammlungsheft |
Zweckverbände der Stadt Buchs | Download | 2 | Zweckverbände der Stadt Buchs |
Musikschule Werdenberg; Rechnung 2017 und Budget 2019 | Download | 3 | Musikschule Werdenberg; Rechnung 2017 und Budget 2019 |