Bürgerversammlung (Rechnung 2021)
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind alle in der Stadt Buchs wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Stimmrechtsausweis und Broschüre werden vor der Versammlung per Post zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmrechtsausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei bezogen werden. Der Stimmrechtsausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen.