Bürgerversammlung (Budget 2020)
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind alle in der Stadt Buchs wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Stimmausweis und Broschüre werden vor der Versammlung per Post zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei bezogen werden. Der Stimmausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen.
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Dokumente
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Inserat | Download | 0 | Inserat |
Bürgerversammlungsheft | Download | 1 | Bürgerversammlungsheft |
Budget 2020 nach Funktionen | Download | 2 | Budget 2020 nach Funktionen |
Detailbudget 2020 | Download | 3 | Detailbudget 2020 |
Detailliertes Artenbudget 2020 | Download | 4 | Detailliertes Artenbudget 2020 |
Investitionsbudget 2020 | Download | 5 | Investitionsbudget 2020 |
Investitionsplan 2020-2024 | Download | 6 | Investitionsplan 2020-2024 |