Betreibung
Ist das Verfahren durch einen Rechtsvorschlag blockiert und verfügt der Gläubiger über einen Rechtsöffnungstitel (z. B. Schuldanerkennung), so kann er beim Gericht die Rechtsöffnung verlangen.
Wertvolle Informationen finden Sie auch unter www.betreibungsschalter.ch .
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 081 755 75 40 | betreibungsamt@buchs-sg.ch |