Grundstückschätzung
- Neuwert (Kostenaufwand für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes zum Zeitpunkt der Schätzung)
- Zeitwert (Zustandswert des Gebäudes im Zeitpunkt der Schätzung)
- Verkehrswert (mutmasslicher Verkaufswert der Liegenschaft), der zudem Steuerwert ist.
- Ertragswert (Kapital, welches zum mittleren Zinssatz bei landesüblicher Bewirtschaftung im Schnitt mehrerer Jahre aus dem Ertrag der Liegenschaft verzinst werden kann)
- Belastungsgrenze BGBB (Ertragswert plus 35 %) als Belastungsgrenze für Schuldbriefe und Grundpfandverschreibungen.
Sie können beim Grundbuchamt auch vor Ablauf der 10-jährigen Frist eine Neuschätzung beantragen.