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Tierschutz

Der Tierschutzbeauftragte

  • unterstützt das Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz bei Betriebserhebungen und -überwachungen;
  • beanstandet und vollzieht leichte Mängel in der Nutz- und Heimtierhaltung;
  • leitet die erstellten Dossiers der Tierhalter bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung dem kantonalen Amt zur weiteren Bearbeitung weiter;
  • kann bei starker Vernachlässigung von Tieren selbst einschreiten.

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