Inhalt

Vermittlungen

Der Prozess beginnt in der Regel mit einem Schlichtungsverfahren vor dem Vermittler. Wenn der Streitwert Fr. 30'000 übersteigt, ist das Vermittlungsverfahren freiwillig.

Der Vermittler und sein Stellvertreter werden durch das Kreisgericht gewählt.

Das Vermittleramt Werdenberg ist für die Gemeinden Buchs, Sevelen, Gams, Grabs, Sennwald und Wartau zuständig.

Sitzungsraum: Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs

Vermittler:
Konrad Höhener
079 934 07 44
koni.hoehener@sg.ch

Vermittler-Stv.:
Stefan Hess

Fusszeile