
AbfallreglementDas Abfallreglement bezweckt die Vermeidung, Verminderung und Wiederverwertung von Abfällen sowie ihre umweltgerechte Beseitigung. Es ergänzt die Vorschriften von Bund und Kanton mit den gemeindespezifischen Regelungen über die Abfallentsorgung.
Zugehörige Dienstleistung: Abfallentsorgung Zuständige Instanz: Finanzverwaltung
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