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Schutzverordnung
Die Verordnung bezweckt die Erhaltung der geschichtlichen, der architektonisch-städtebaulichen, der naturkundlichen und landschaftlichen Schutzgegenstände der Gemeinde Buchs.
Datum:
9. Nov. 1992
Herausgeber:
Gemeinderat Buchs
Laden:
(pdf, 380.5 kB)
Zuständige Instanz:
Bauverwaltung
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