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Schutzverordnung


Die Verordnung bezweckt die Erhaltung der geschichtlichen, der architektonisch-städtebaulichen, der naturkundlichen und landschaftlichen Schutzgegenstände der Gemeinde Buchs.

Datum: 9. Nov. 1992
Herausgeber: Gemeinderat Buchs
Laden: (pdf, 380.5 kB)


Zuständige Instanz: Bauverwaltung


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