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Öffentliche Mitwirkung - Teilzonenplan Neuhof

30. August 2021

Vom 31. August bis zum 29. September 2021 ist die Bevölkerung eingeladen, Mitwirkungsbegehren schriftlich mit Antrag und Begründung bei der Bauverwaltung, St. Gallerstrasse 2, Postfach, 9471 Buchs, einzureichen.

Die Planunterlagen sind untenstehend abrufbar oder können im Rathaus Buchs, Bauverwaltung (Büro Nr. 315) eingesehen werden.

Die Mitwirkungsbegehren werden geprüft und dem Stadtrat mit den Planerlassen vorgelegt.

Teilzonenplan Neuhof

Zugehörige Objekte

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