Öffentliche Mitwirkung - Teilzonenplan Neuhof
Vom 31. August bis zum 29. September 2021 ist die Bevölkerung eingeladen, Mitwirkungsbegehren schriftlich mit Antrag und Begründung bei der Bauverwaltung, St. Gallerstrasse 2, Postfach, 9471 Buchs, einzureichen.
Die Planunterlagen sind untenstehend abrufbar oder können im Rathaus Buchs, Bauverwaltung (Büro Nr. 315) eingesehen werden.
Die Mitwirkungsbegehren werden geprüft und dem Stadtrat mit den Planerlassen vorgelegt.
Zugehörige Objekte
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Präsentation Infoveranstaltung | Download | 0 | Präsentation Infoveranstaltung |
Planungsbericht Teilzonenplan Neuhof | Download | 1 | Planungsbericht Teilzonenplan Neuhof |
Teilzonenplan Neuhof | Download | 2 | Teilzonenplan Neuhof |