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Information Ersatzwahlen Stadtpräsidium

8. April 2022

Am Sonntag, 25. September 2022, findet die Ersatzwahl des Stadtpräsidiums für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 statt.

Wahlvorschläge

Für diese Ersatzwahl wird ein Stimmzettel herausgegeben, soweit gültige Wahlvorschläge dazu vorliegen und keine stille Wahl zustande kommt (Art. 28 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen; WAG). Die Politische Gemeinde erstellt den Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.

Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang können bis Mittwoch, 6. Juli 2022, 11.30 Uhr, bei der Stadtkanzlei Buchs, St. Gallerstrasse 2, 9470 Buchs, eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht zur Wahrung der Frist.

Wahlvorschläge für den Stimmzettel sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde eigenhändig unterzeichnet sind und höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthalten, als Mandate zu vergeben sind. Sie haben ausschliesslich Namen von Kandidierenden zu enthalten, die der Kandidatur schriftlich zugestimmt haben (Art. 24 WAG). Die entsprechenden Formulare finden Sie untenstehend in digitaler Form. Ein Bezug über die Stadtkanzlei (Tel. 081 755 75 13) ist ebenfalls möglich. Ausserdem steht Kandidierenden ein Merkblatt zum Thema Wahlplakate zur Verfügung.

Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 27. November 2022, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Freitag, 30. September 2022, 11.30 Uhr, der Stadtkanzlei einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Wir bitten um Kenntnisnahme, dass das Excel-Formular "Wahlvorschlag" aus mehreren Reitern besteht.

Symbolbild Abstimmung

Zugehörige Objekte

Name
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Merkblatt_Wahlplakate.pdf Download 1 Merkblatt_Wahlplakate.pdf

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