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Mitteilungen der Stadt Buchs - Revision der Buchser Ortsplanung

15. März 2019

Der Stadtrat Buchs hat Anfang 2019 die Arbeiten zur Revision der Ortsplanungsinstrumente gestartet. Die eidgenössische und die kantonale Gesetzgebung bedingen auch eine Anpassung des Regelungswerks der Stadt Buchs. Vor allem der Zonenplan und das Baureglement werden überarbeitet, um den heutigen Ansprüchen einer qualitativ hochwertigen Innenentwicklung gerecht zu werden. Die stufengerechte Mitwirkung der Buchserinnen und Buchser im Ortsplanungsprozess ist dem Stadtrat ein wichtiges Anliegen.

Am 1. Mai 2014 ist die revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetzgebung in Kraft getreten, die substanzielle Änderungen für die Raumplanung von Kanton und Gemeinden mit sich bringt. Der Grundsatz «Innen- vor Aussenentwicklung» ist mehrfach explizit im Gesetz verankert und bedeutet, dass die Bauzonen nur noch unter restriktiven Vorgaben vergrössert werden dürfen.

Dieses Thema ist für die Stadt Buchs nicht neu. Bereits die heutigen Planungsinstrumente setzen sich intensiv mit dem Thema Innenentwicklung auseinander und definieren zahlreiche Massnahmen zur haushälterischen Bodennutzung. Wieso also nicht einfach die bereits aufgezeigten Massnahmen weiter umsetzen? Dies hat zwei Hauptgründe:

  • Einerseits hat das Kantonsparlament ein neues Planungs- und Baugesetz (PBG) beschlossen, welches den Katalog der Zonenarten und die Regelbauweise vollständig neu definiert. Das bedeutet, dass auch der Zonenplan und das Baureglement von Buchs vollständig überarbeitet werden müssen. Bis dahin sind auch dringende Anpassungen etwa am Zonenplan nicht mehr möglich. Diese Einschränkung der ortsplanerischen Handlungsfähigkeit soll möglichst schnell beseitigt werden.

  • Andererseits sollen die bisherigen Erkenntnisse aus dem Vollzug verschiedener Innenentwicklungsprojekte von Buchs in die Planung einfliessen. Die bisherigen Innenentwicklungsprojekte zeigen, dass das Thema die Buchserinnen und Buchser beschäftigt und dass der Sicherung der ortsbaulichen Qualitäten bei der Innenentwicklung hohe Beachtung zu schenken ist.

Bei der Innentwicklung ist die Regelbauweise oft wenig hilfreich. Es genügt nicht immer, einfach Vorschriften zu lockern. Innenentwicklung braucht differenzierte Planungsvorgaben und eine engagierte Behörde. Das neue Planungs- und Baugesetz sieht einerseits bisherige Planungsinstrumente nicht mehr vor und stellt andererseits den Planungsbehörden neue Werkzeuge zur Verfügung. Es ist damit zu prüfen, mit welchen Instrumenten die Ziele der Innenentwicklung künftig erreicht werden können. Da bei der Innentwicklung die Regelbauweise i. d. R. wenig hilfreich ist und namentlich Aufzonungen oder die einseitige Lockerung der Regelbauvorschriften oft mehr Widerstand als positive Innenentwicklungsprozesse auslösen, muss sie auf massgeschneiderten, individuell-konkreten Regelungen erfolgen.

Für die Fachbearbeitung der Ortsplanung hat der Stadtrat eine Projektgruppe mit Vertretern der kommunalen Baukommission und der Stadtverwaltung eingesetzt. Um die Mitwirkung stufengerecht im Prozess zu berücksichtigen, wird zudem ein «Sounding Board» mit unterschiedlichen Persönlichkeiten aus der Buchser Bevölkerung ins Leben gerufen. Die Mitglieder des «Sounding Board» sollen dem Stadtrat Rückmeldungen zu den Vorschlägen der Projektgruppe geben und damit helfen, die Instrumente zu optimieren - bevor sie anschliessend einer breiteren Öffentlichkeit vorgelegt werden.

Dem Stadtrat ist es ein wichtiges Anliegen, die Buchser Bevölkerung möglichst früh und direkt über den gesetzlichen Auftrag der Stadt zur Innenentwicklung, Baulandmobilisierung und die Formen der Mitwirkung aufmerksam zu machen.

Er lädt deshalb die Buchser Bevölkerung herzlich am Dienstag, 26. März 2019, ab 19 Uhr in die Mehrzweckhalle des Berufs- und Weiterbildungszentrums bzb, Buchs zur ersten öffentlichen Informationsveranstaltung zur Buchser Ortsplanung ein. Im Anschluss offeriert die Stadt Buchs einen Apéro.

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