Bauanzeige Frei-Baur Markus und Barbara
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 138 f. des Planungs- und Baugesetzes (PBG).
Bauherrschaft |
Frei-Baur Markus und Barbara, Gärtlistrasse 8, 9470 Buchs SG |
Grundeigentümer |
Frei-Baur Markus und Barbara, Gärtlistrasse 8, 9470 Buchs SG |
Projektverfasser |
Feuz Gebäudetechnik GmbH, Fährhüttenstrasse 21A, 9477 Trübbach |
Bauprojekt |
Einbau Luft-Wasser Wärmepumpe mit Ausseneinheit (Assek. Nr. 3250) |
Grundstück Nr. |
1496 |
Ort |
Gärtlistrasse 8 |
Baugesuchs Nr. |
2019-417 |
Das Baugesuch liegt vom 15. November 2019 bis 28. November 2019 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.
Einsprachen:
Gemäss Art. 153 ff. des Planungs- und Baugesetztes (PBG) sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.