Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe im Kanton St.Gallen
Im Kantonsgebiet fiel zwar in den vergangenen Tagen Regen. Doch das Wasser durchdrang die Baumkronen nicht. Der Boden bleibt somit zu trocken.
Ab Mittwoch, 27. Juli 2022, gilt im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald:
- Kein Feuer machen, auch nicht in offiziellen Feuerstellen
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- Kein Feuerwerk entzünden
Im ganzen Kantonsgebiet gilt:
- Keine Himmelslaternen steigen lassen
Übertretungen werden nach Art. 45 des Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1) bestraft. Das Verbot gilt auch in Privatgärten und für Höhenfeuer, die im Abstand von weniger als 200 Metern zum Wald liegen. Im Zweifelsfall soll auf das Entfachen verzichtet werden.
Stand vom 16. August 2022:
Im Kanton St.Gallen hat sich die Waldbrandgefahrensituation seit der letzten Beurteilung kaum entspannt. Auch die Niederschläge der letzten Tage konnte die Situation nicht massgeblich entschärfen, der Wald bleibt trocken. Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton St.Gallen nach wie vor auf Stufe «4 grosse Waldbrandgefahr» eingeschätzt. Diese Woche ist das Wetter Anfangs sonnig und warm, ab Mitte der Woche könnten im ganzen Kanton grössere Regenmengen niedergehen. Die Wettervorhersagen für nächste Woche sind allerdings noch sehr ungenau und es ist nicht klar, wie viel Regen wirklich fallen wird.
Da seit der letzten Beurteilung keine Entschärfung der Waldbrandgefahrensituation eingetreten ist, bleibt das Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe (200 Meter) bis auf Weiteres bestehen.
Die nächste Lagebeurteilung findet am 23. August 2022 statt.
Weitere Informationen können der Homepage des Kantons St.Gallen entnommen werden.
Zugehörige Objekte
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Gefahrenstufen_Wandbrand_rgb.pdf | Download | 0 | Gefahrenstufen_Wandbrand_rgb.pdf |
Medienmitteilung_SG_Feuerverbot_Wald_Waldesnahe.pdf | Download | 1 | Medienmitteilung_SG_Feuerverbot_Wald_Waldesnahe.pdf |
Allgemeinverfuegung_vom_26._Juli_2022_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnahe_200m.pdf | Download | 2 | Allgemeinverfuegung_vom_26._Juli_2022_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnahe_200m.pdf |