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Heirat und Umwandlung eingetragene Partnerschaft

Unser Zivilstandsamt führt gern Ihre Ziviltrauung oder die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in den dafür eingerichteten Traulokalen durch. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen.

Namenserklärung nach Scheidung

Eine Scheidung hat auf die Namensführung der geschiedenen Ehegatten keinen Einfluss. Wer bei der Heirat seinen Namen geändert hat, kann jederzeit erklären, seinen Ledignamen wieder anneh…
Eine Scheidung hat auf die Namensführung der geschiedenen Ehegatten keinen Einfluss. Wer bei der Heirat seinen Namen geändert hat, kann jederzeit erklären, seinen Ledignamen wieder annehmen zu wollen.

Diese Namenserklärung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz abgegeben werden. Eine persönliche Vorsprache ist notwendig. Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Zivilstandsamt.

Wichtige Hinweise:
  • Die Namenserklärung ist unwiderruflich: Sie kann nur durch eine offizielle Namensänderung aus achtenswerten Gründen (im Sinne von Art. 30 Abs. 1 ZGB) rückgängig gemacht werden.
  • Bei der Namenserklärung nach der Scheidung handelt es sich um ein persönliches Recht der geschiedenen Ehegattin z.B. des geschiedenen Ehegattens. Daraus können keine weiteren Rechte abgeleitet werden, insbesondere bleibt der Familienname der minderjährigen Kinder grundsätzlich unverändert.

Ziviltrauung

Sie beabsichtigen, nächstens zu heiraten? Herzliche Gratulation! Sie können sich wahlweise beim zuständigen Zivilstandsamt am Wohnort der Braut oder des Bräutigams melden. Für die Gemein…

Sie beabsichtigen, nächstens zu heiraten? Herzliche Gratulation! Sie können sich wahlweise beim zuständigen Zivilstandsamt am Wohnort der Braut oder des Bräutigams melden. Für die Gemeinden in der Region Werdenberg ist das regionale Zivilstandsamt Werdenberg in Buchs zuständig. Dieses ist im Stadthaus Buchs untergebracht.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung (erhältlich beim Zivilstandsamt Werdenberg)
  • Wohnsitzbestätigung (nur nötig, wenn Sie nicht im Kanton St. Gallen Ihren zivilen Wohnsitz haben)
  • Identitätsnachweis: Dieser ist durch ein amtliches heimatliches Ausweisdokument mit Foto (z.B. Reisepass, Identitätskarte) zu erbringen

Trauungen finden je nach Wahl in den Trauungszimmern der Gemeinden in der Region Werdenberg statt. Die Reservation kann frühestens sechs Monate vor dem Trautermin erfolgen. Nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens kann der Trauungstermin durch das Zivilstandsamt definitiv festgelegt werden.

Ist das Vorbereitungsverfahren vom Zivilstandsamt Werdenberg durchgeführt resp. abgeschlossen worden, soll die Trauung aber bei einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt stattfinden, so wird den Brautleuten die Trauungsermächtigung ausgestellt. Diese muss dem Zivilstandsamt des Trauungsortes rechtzeitig vor der Trauung abgegeben werden.

Für die Durchführung des Vorbereitungsverfahren für die Eheschliessung müssen Sie persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen.

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