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Öffentliche Planauflage: Teilstrassenplan «Erschliessungsstrasse Weidweg»

16. August 2016
Der Stadtrat hat am 8. August 2016 in Anwendung von Art. 39ff Strassengesetz (sGS 732.1;
abgekürzt StrG) folgendes Projekt erlassen:

Teilstrassenplan «Erschliessungsstrasse Weidweg»

Der Beschluss des Stadtrats, das Projekt und der Teilstrassenplan liegen nach Art. 41 Abs. 1 StrG während 30 Tagen, das heisst vom Mittwoch, 17. August 2016, bis Donnerstag, 15. September 2016, im Rathaus Buchs, Bauverwaltung (Büro Nr. 315, 3. Stock), zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Wer private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Projekt, die Zulässigkeit der Enteignung und die Einteilung oder Umteilung von Gemeindestrassen beim Stadtrat Buchs, Rathaus, 9471 Buchs, Einsprache erhoben werden. Einsprachen gegen den Beitragsplan sind gesondert zu erheben.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG in Ver-bindung mit Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einspra-che hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

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