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Öffentliche Planauflage: Überbauungsplan «Eggweg»

23. August 2016
Der Stadtrat hat am 8. August 2016 in Anwendung von Art. 29ff Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgen-den Plan erlassen:

Überbauungsplan «Eggweg»

Der Plan liegt während 30 Tagen, das heisst vom Mittwoch, 24. August 2016, bis Donnerstag, 22. September 2016, im Rathaus Buchs, Bauverwaltung (Büro Nr. 315), zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet des Überbauungsplans sowie die Anstösser, deren Grundstück nicht mehr als 30 Meter vom Plangebiet entfernt ist, werden durch eingeschriebenen Brief persönlich benachrichtigt.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Plan beim Stadtrat Buchs, Rathaus, 9471 Buchs, Einsprache erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 29bis BauG, und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwal-tungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

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