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Bauanzeige Baugenossenschaft Eisenhammer

15. September 2016
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.
BauherrschaftBaugenossenschaft Eisenhammer, Scheffelstrasse 1, 9004 St. Gallen
GrundeigentümerParzelle Nr. 3524/3544:
Ortsgemeinde Buchs, Ulmenstrasse 2, 9470 Buchs
Baurecht Nr. 30186/30188:
Baugenossenschaft Eisenhammer, Scheffelstrasse 1, 9004 St. Gallen
ImmoCasa Ostschweiz AG, Oberer Graben 42, 9000 St. Gallen
ProjektverfasserMayer Architektur AG, Rorschacher Strasse 44, 9000 St. Gallen
BauprojektNeubau 2 MFH (Haus 1/Räfiserhalde 10 + Haus 2/Räfiserhalde 9) "Rheinblick"
GrundstückNr. 3524/3544/BR 30186/30188
OrtRäfiserhalde 9/10
BaugesuchsNr. 2016-474

Das Baugesuch liegt vom 15. September 2016 bis 28. September 2016 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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