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Bauanzeige Marti Kurt

17. März 2017
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).
BauherrschaftMarti Kurt, Veilchenweg 6, 9470 Buchs
GrundeigentümerMarti Kurt, Veilchenweg 6, 9470 Buchs
ProjektverfasserAlpiger Holzbau AG, Widdermoos 15, 9466 Sennwald
BauprojektAufstockung / Umbau Wohnhaus Assek. Nr. 2096
GrundstückNr. 897
OrtVeilchenweg 6
BaugesuchsNr. 2017-153

Das Baugesuch liegt vom 17. März 2017 bis 30. März 2017 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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