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Mitteilungen der Stadt Buchs

26. November 2018

Sanierung OZ Grof

Gegenüber dem «alten» Schulgebäude von 1916 wurde westlich der Schulhausstrasse das neue Sekundarschulhaus Grof 1961 fertiggestellt. Im Jahre 1998 konnte der Erweiterungsbau der Sekundarschule eingeweiht werden.

Einzelne Teile der Gebäudehülle sind beschädigt und müssen entsprechend instandgesetzt werden, um deren Funktions- und Gebrauchstauglichkeit auch in den nächsten Jahren zu gewährleisten. Die Gebäudehülle wird so ertüchtigt, dass der Unterhalt für die nächsten 25 Jahre auf das Minimum reduziert werden kann.

Der Stadtrat hat am 31. Mai. 2017 entschieden, die Gebäudehülle des Neubaus OZ Grof von 1994 zur Wahrung der Funktionsfähigkeit und zur Verhinderung von Folgeschäden zu sanieren.

Zur Erarbeitung einer Zustandsanalyse und der weiteren Planung wurde mit der Genehmigung des Voranschlages 2018 durch die Bürgerschaft am 27. November 2017 ein Kredit in Höhe von CHF 130'000 genehmigt.

Zwischenzeitlich wurde ein Wettbewerb unter Architekturbüros durchgeführt, damit ein möglichst gutes Kosten/Nutzen-Verhältnis zu erzielen. An seiner Sitzung vom 20. November 2018 hat der Stadtrat den Sanierungsansatz des Architekturbüros Schlegel + Hofer aus Buchs als beste Variante bestätigt und den Auftrag zur Weiterbearbeitung vergeben.

 

Revision Ortsplanung

Am 1. Mai 2014 ist das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) in Kraft getreten, das substanzielle Änderungen für die Raumplanung von Kanton und Gemeinden mit sich bringt. Der Grundsatz «Innen- vor Aussenentwicklung» ist explizit und mehrfach im Gesetz verankert und bedeutet, dass die Bauzonen nur noch unter restriktiven Vorgaben – nachdem das Potenzial der Innenentwicklung genutzt wurde – vergrössert werden dürfen.

Revision des kantonalen Richtplanes
Die kantonale Richtplanung legt für jede Gemeinde Obergrenzen hinsichtlich der Einwohnerentwicklung fest. Die Dimensionierung der Bauzonen hat nach den kantonalen Vorgaben zu erfolgen, wobei namentlich Mindestdichten zu beachten sind. Der Richtplan Buchs enthält potenzielle Bauzonenerweiterungen im Gebiet Räfis und für Arbeitsplatzzonen.

Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes
Das revidierte Baugesetz des Kantons St. Gallen trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Es bringt tiefgreifende Änderungen gegenüber dem bisherigen kantonalen Baurecht. Unter anderem wird der Katalog der Regelbauinstrumente reduziert und im Gegenzug die Sondernutzungsplanung gestärkt. Der Fokus auf die Innenentwicklung und der stark reduzierte Katalog der Regelbauinstrumente bedingen eine vollständige Anpassung der Nutzungsplanung.

Für die Anpassung der kommunalen Planungsinstrumente gilt eine Übergangsfrist von 10 Jahren. Während dieser Zeit bleiben die kommunalen Vorschriften mit Ausnahme von direkt anwendbaren kantonalen Vorschriften weiter in Kraft. Soweit Bestimmungen (wie z. B. die Ausnützungsziffer) auf dem bisherigen Baugesetz basieren, bleiben auch diese weiter anwendbar. Da Teilzonenpläne gemäss Kreisschreiben des Baudepartements SG seit dem 1. Oktober 2017 jedoch bis auf Weiteres aus formellen Gründen nur noch auf der Basis einer dem RPG angepassten Ortsplanung möglich sind, ist die Revision der Ortsplanung trotz der Übergangsfrist von 10 Jahren dringend.

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2018 eine Arbeitsgruppe zur Revision der Ortsplanung eingesetzt und ein externes Ingenieurbüro zur fachlichen Begleitung bestimmt. Die Arbeit soll Anfang 2019 aufgenommen werden, sobald der bei der Bürgerschaft beantragte Kredit rechtkräftig ist.

 

Teilstrassenplan Bahnhof Süd

An seiner Sitzung vom 20. November 2018 hat der Stadtrat den Teilstrassenplan Bahnhof Süd erlassen. Mit der Fertigstellung des Bushofes ist das Provisorium «Bushof Süd» nicht mehr notwendig. Auf dem Areal sollen neue Kurzzeitparkplätze entstehen. Der Teilstrassenplan wird öffentlich aufgelegt.

 

Bitte beachten Sie weitere aktuelle Mitteilungen der Stadt Buchs im untenstehenden PDF.

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