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Bauanzeige Hofmänner Heinrich

22. August 2017
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).
BauherrschaftHofmänner Heinrich, Kreuzgasse 3, 9470 Buchs SG
GrundeigentümerOrtsgemeinde Buchs, Ulmenstrasse 2, 9470 Buchs SG
ProjektverfasserHofmänner Heinrich, Kreuzgasse 3, 9470 Buchs
BauprojektErweiterung Gerätehalle
GrundstückNr. 1784
OrtAeuli/Rheinau (Auweg)
BaugesuchsNr. 2017-508

Das Baugesuch liegt vom 22. August 2017 bis 4. September 2017 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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