Bauanzeige Hofmänner Heinrich
Bauherrschaft | Hofmänner Heinrich, Kreuzgasse 3, 9470 Buchs SG |
Grundeigentümer | Ortsgemeinde Buchs, Ulmenstrasse 2, 9470 Buchs SG |
Projektverfasser | Hofmänner Heinrich, Kreuzgasse 3, 9470 Buchs |
Bauprojekt | Erweiterung Gerätehalle |
Grundstück | Nr. 1784 |
Ort | Aeuli/Rheinau (Auweg) |
Baugesuchs | Nr. 2017-508 |
Das Baugesuch liegt vom 22. August 2017 bis 4. September 2017 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.
Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.