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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot in der Stadt Buchs

27. Juli 2018
Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Buchs ist das Entzünden von Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren ab sofort und bis auf Widerruf verboten.

Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton St.Gallen ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. In einzelnen Gemeinden gilt bereits für das gesamte Gemeindegebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.

Die Stadt Buchs hat eine erneute Beurteilung vorgenommen. Gemäss Wetterprognosen sind in den nächsten Tagen keine grossen Niederschläge zu erwarten, welche die Situation entspannen könnten. Die hohen Temperaturen werden voraussichtlich eher zu einer Verschärfung führen.

Der Stadtrat Buchs hat sich deshalb entschieden, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Stadtgebiet zu verfügen. Dieses Verbot gilt ab sofort bis auf Widerruf.

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