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Landwirtschaft im Kanton St.Gallen; Sofortmassnahmen

10. August 2018

Medienmitteilung des Kantons St.Gallen, Volkswirtschaftsdepartement, 9. August 2018

 

Fünf Sofortmassnahmen zugunsten der Landwirtschaft im Kanton St.Gallen

Folgen der Trockenheit mildern

In weiten Teilen des Kantons St.Gallen wächst kein Futter mehr für Nutztiere. Um die Belastung der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe zu vermindern, ergreifen die zuständigen Ämter Sofortmassnahmen.

Die aktuelle Trockenheit betrifft weite Teile des Kantons St.Gallen. Es wächst praktisch kein Futter für die Tiere mehr nach. Viele Landwirte mussten ihren Heuvorrat angreifen oder den Tierbestand reduzieren. Das Landwirtschaftsamt (LWA) und das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) des Kantons St.Gallen sorgen sich um die Situation der Landwirte im Kanton. Sie ergreifen Massnahmen, um die Belastung der betroffenen Betriebe zu vermindern.

In Fällen höherer Gewalt wie Trockenheit können die Behörden auf Beitragskürzungen verzichten, auch wenn Bestimmungen der Direktzahlungsverordnung nicht mehr eingehalten werden. Von dieser Regelung machen die beiden Ämter nun Gebrauch. Fünf Massnahmen sind eingeleitet, um Bewirtschaftern und Alpen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten entgegen zu kommen. Diese reichen von vorzeitiger Beweidung, Flexibilität beim Schnittzeitpunkt von Streueflächen bis zur Kulanz bei Tiersömmerungstagen und Nährstoff- und Futterbilanzen.

Die Details der fünf Massnahmen sind in beiligendem Merkblatt aufgeführt.

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