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Bauanzeige Rohrer Andreas und Sara (Abbruch)

2. Februar 2017
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).
BauherrschaftBauherrschaft Rohrer Andreas und Sara, Technikumstrasse 29, 9470 Buchs SG
GrundeigentümerRohrer Andreas und Sara, Technikumstrasse 29, 9470 Buchs SG
ProjektverfasserAlpiger Holzbau AG, Widdermoos 15, 9466 Sennwald
BauprojektAbbruch Wohnhaus Assek. Nr. 2821
GrundstückNr. 1043; Gebäude Nr. 2821
OrtStationsstrasse 5
BaugesuchsNr. 2017-52

Das Baugesuch liegt vom 2. Februar 2017 bis 15. Februar 2017 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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