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Urnen Öffnungszeiten Urnenlokale Rathaus und Schulhaus Räfis: Sonntag von 9.00 bis 11.00 Uhr
Hinweis Die Abstimmungsresultate von Buchs sind bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen nur Teilresultate.

Die Gesamtresultate der Vorlagen sind am Abstimmungstag auf der Homepage des Kantons St. Gallen abrufbar unter www.abstimmungen.sg.ch bei Sachabstimmungen oder www.wahlen.sg.ch bei Wahlen.

Die Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch

Die Datenbank www.swissvotes.ch gibt Auskunft über die Vorlagen und die Resultate von mehr als 500 Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848.
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist berechtigt, an der Abstimmung teilzunehmen.

Falls Sie den Stimmausweis verloren oder nicht erhalten haben, können Sie bei der Gemeinderatskanzlei ein Duplikat verlangen.
Brieflich abstimmen Wie stimme ich brieflich?
  1. Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das beiliegende, graue Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  3. Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  4. Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeindeverwaltung Buchs eintreffen.
  5. Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.
Kontakt gemeinderatskanzlei@buchs-sg.ch


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