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Öffentliche Planauflage - Strassenprojekt «Ersatz Brücke Wettibach»

18. Januar 2021

Der Stadtrat hat am 14. Dezember 2020 in Anwendung von Art. 39 ff Strassengesetz (sGS 732.1; abgekürzt StrG) folgendes Projekt erlassen:

Strassenprojekt «Ersatz Brücke Wettibach»

Der Beschluss des Stadtrats und das Strassenprojekt liegen nach Art. 41 Abs. 1 StrG während 30 Tagen, das heisst vom 19. Januar 2021 bis 17. Februar 2021, im Rathaus Buchs, Bauverwaltung (Büro Nr. 315), zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Mit persönlicher Anzeige wird von der öffentlichen Auflage in Kenntnis gesetzt, dessen Grundstück direkt an das Strassenprojekt anstösst.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Strassenprojekt sowie gegen den Beitragsplan beim Stadtrat Buchs, Rathaus, 9471 Buchs, Einsprache erhoben werden. Einsprachen gegen den Beitragsplan sind gesondert zu erheben.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG in Verbindung mit Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Ersatz Brücke

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