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Generelle Informationen

Die Abstimmungsresultate von Buchs sind bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen nur Teilresultate.

Die Gesamtresultate der Vorlagen sind am Abstimmungstag auf der Homepage des Kantons St. Gallen abrufbar unter www.abstimmungen.sg.ch bei Sachabstimmungen oder www.wahlen.sg.ch bei Wahlen.

Die Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch

Die Datenbank www.swissvotes.ch gibt Auskunft über die Vorlagen und die Resultate von mehr als 500 Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848.

Kontakt

Stadtkanzlei, stadtkanzlei@buchs-sg.ch

Urne Öffnungszeiten

Urnenlokal Schulhaus Räfis: Sonntag von 9.00 bis 11.00 Uhr

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist berechtigt, an der Abstimmung teilzunehmen.

Falls Sie den Stimmausweis verloren oder nicht erhalten haben, können Sie bei der Stadtkanzlei ein Duplikat verlangen.

Brieflich abstimmen

Wie stimme ich brieflich?

  1. Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das beiliegende, graue Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  3. Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie den Stimmrechtsausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  4. Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen bei der Stadtverwaltung Buchs eintreffen.
  5. Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden. Am Donnerstag und Freitag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag können die Stimmzettel während der Bürozeit in einem verschlossenen Kuvert persönlich auf der Stadtkanzlei (Büro 106) zusammen mit dem Stimmrechtsausweis abgegeben werden.
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