Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn eines Erlasses (Nachtrag I zum Lärmschutzreglement der Politischen Gemeinde Buchs)
Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn eines Erlasses
(Art. 6 Gemeindegesetz)
Nachdem innert der Referendumsfrist vom 19. Februar 2024 bis 29. März 2024 das Referendum nicht zustande gekommen ist, hat der
Nachtrag I zum Lärmschutzreglement der Politischen Gemeinde Buchs
Rechtsgültigkeit erlangt. Der Nachtrag wird per 1. Mai 2024 in Kraft gesetzt.
Zugehörige Objekte
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